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Informationspflichten bei öffentlichen Zuwendungen

In Übereinstimmung mit den durch das Gesetz 124/2017 und das Gesetzesdekret 34/2019 festgelegten Verpflichtungen werden die erhaltenen staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen im nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 1 aufgeführt. 52 des Gesetzes 234/2012 und kann unter folgendem Link eingesehen werden, indem Sie als Suchschlüssel in das Feld STEUERCODE eingeben:

05347180282

https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx