Informationspflichten bei öffentlichen Zuwendungen
In Übereinstimmung mit den durch das Gesetz 124/2017 und das Gesetzesdekret 34/2019 festgelegten Verpflichtungen werden die erhaltenen staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen im nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 1 aufgeführt. 52 des Gesetzes 234/2012 und kann unter folgendem Link eingesehen werden, indem Sie als Suchschlüssel in das Feld STEUERCODE eingeben:
05347180282
https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx